Abmahnungen wegen falscher “40-Euro-Klausel” – was tun?
Die Kreativität einiger Abmahner hat einen neuen Höhepunkt erreicht. Nachdem der Gesetzgeber die Musterwiderrufsbelehrung nunmehr in Gesetzesform festgelegt hat, suchen einige Abmahner jetzt neue Möglichkeiten. |
Derzeit läuft eine neue Abmahnungswelle wegen angeblich fehlerhafter Abwälzung der Rücksendekosten auf den Verbraucher, der sog. “40-Euro-Klausel”, an. |
Hintergrund ist § 357 Abs. 2 s. 3 BGB, wonach dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden… |